Die seit November 2015 in Dienst gestellte H 145 kostet rund 9 Millionen Euro.
Ja und nein. Grundsätzlich sind alle Hubschrauber des ADAC für den Nachtflug komplett instrumentiert und auch zugelassen. Die Einsatzbereitschaft geht aber nur von 7:00 Uhr morgens ( im Winter ab Sonnenaufgang ) bis Sonnenuntergang, . Wir haben also (bis auf wenige Sekundärhubschrauberstandorte) keinen Nachtdienst. Die Landung bei Nacht in unbekanntem Gelände birgt immer gewisse Risiken. Hindernisse wie z.B. Hochspannungsleitungen können leicht übersehen werden. Dennoch kommt es vor, dass – gutes Flugwetter vorausgesetzt- kurz vor Sonnenuntergang, oder sogar danach, noch Einsätze angenommen werden. Hier entscheidet der Pilot, ob der Flug noch durchgeführt werden kann oder nicht. Bei Dunkelheit von einem beleuchteten Landeplatz (od. Flugplatz) zu einem anderen zu fliegen, ist indessen bei gutem Wetter kein Problem. Im übrigen muss man noch unterscheiden zwischen Sichtflug bei Nacht und einem Flug nach Instrumenten. Ein Flug zu einer Einsatzstelle wird immer unter Sichtflug durchgeführt, deshalb ist eben eine ausreichende Sicht notwendig.
Entweder ist die Verletzung /Erkrankung des Patienten nicht so schwerwiegend, dass unbedingt ein Transport per RTH erfolgen muss, so dass sich der RTH-Arzt für die Variante des Rettungswagentransportes entscheidet, denn der Hubschrauber soll ja möglichst schnell wieder für weitere Einsätze zur Verfügung stehen. Oder der Transport mit dem RTH bringt keinen Zeitvorteil, d.h. mit dem RTW ist man genauso schnell in der Klinik. Man erspart dadurch dem Patienten ein erneutes Umlagern vom RTW in den Hubschrauber und dann evtl. wieder vom Hubschrauber in einen RTW, da man bei manchen Krankenhäusern wieder ein Rettungswagen für den Transport vom Hubschrauberlandeplatz zur Nothilfe benötigt wird.
Nein !!! Für den Melder eines Notfalles, gleich welches Rettungsmittel kommt, entstehen keine Kosten. Stellt sich heraus, dass der Hubschraubereinsatz nicht nötig ist, so fliegt der RTH wieder weg – ohne dass jemand zur Kasse gebeten wird. Wird ein Patient versorgt und/oder mit dem RTH transportiert, so übernimmt dessen Krankenversicherung die vollen Kosten. Anders verhält es sich natürlich bei böswilliger Alarmierung – also wenn sich jemand einen üblen Scherz erlaubt. Sollte derjenige ermittelt werden, so muss er den Einsatz bezahlen und bekommt darüber hinaus eine Strafanzeige ! Das durchschnittliche Aufkommen von Fehleinsätzen liegt bei 10% aller Einsätze im Jahr. (siehe auch Statistikseite !)
Abgerechnet wird nur die tatsächliche Flugzeit. Die Einsätze vom Christoph 1 werden pauschal pro Minute abgerechnet. Werden bei einem Notfall mehrere Patienten behandelt, so teilen sich die Kosten gleichmäßig auf die Behandelten/Transportierten auf. Die Kostenberechnung ist unabhängig davon, ob der Patient nun vom RTH auch transportiert wird, oder vom Hubschrauberarzt lediglich behandelt wird. Die Tarife sind jedoch von Station zu Station unterschiedlich, abhängig von der Einsatzfrequenz, der Maschine, der Häufigkeit von Fehleinsätzen usw. und sie werden jedes Jahr neu mit den Krankenkassen verhandelt.
Grundsätzlich Jedermann über die zuständige Rettungsleitstelle z.B. über die Notrufnummer 112. In der Regel entscheidet jedoch die Leitstelle über den Hubschraubereinsatz nach einsatztaktischen Überlegungen, bzw. Rettungsdienstpersonal, Bergwacht, Polizei fordern den Hubschrauber nach.
Der RTH kommt bei medizinischen Notfällen, die einen Notarzteinsatz erforderlich machen, also Unfälle mit Schwerverletzten, Ertrinkungsunfälle, Herzinfarkt usw. oder wenn der Hubschrauber für den schnellen Transport eines Patienten in eine Spezialklinik angefordert wird. Auch Rettung aus Bergnot, oder etwa der Transport dringend benötigter Blutkonserven gehören zu seinem Aufgabengebiet.
Der RTH soll Notarzt und Notfallsanitäter auf schnellstem und direktem Weg zum Notfallpatienten bringen. Der RTH soll den Notfallpatienten auf schonende Weise in eine für die Behandlung der Verletzungen / Erkrankungen geeignete und zur Aufnahme bereite Klinik transportieren. Dies muß im Einzelfall nicht immer die nächstgelegene Klinik sein.